Beiträge
Beitragsordnung MTHC
Der Jahresbeitrag setzt sich aus dem Grundbeitrag und dem Spartenbeitrag zusammen.
Grundbeiträge:
1. Mitglied einer Familie | 80 € |
2. Mitglied einer Familie | 60 € |
3. und jedes weitere Mitglied einer Familie | 0 € |
Firmenmitglied Mitarbeiter 1-10 | 800 € |
Firmenmitglied 11-20 Mitarbeiter | 600 € |
Spartenbeiträge:
Beitragsklasse Spartenbeitrag: | |
Erwachsener Tennis | 290 € |
Erwachsener Hockey | 310 € |
Erwachsener Tennis + Hockey | 390 € |
Mini bis 6 J. Tennis | 50 € |
Mini bis 6 J. Hockey | 120 € |
Mini bis 6 J Tennis + Hockey | 140 € |
Kind ab 7 J., Student, Azubi Tennis | 70 € |
Kind ab 7 J, Student, Azubi Hockey | 210 € |
Kind ab 7 J, Student, Azubi Tennis + Hockey | 240 € |
Elternhockey, Hockey-Senioren | 120 € |
Hockeytrainer- und Kunstrasenpauschale Sommer | 60 € |
Hockeytrainer- und Hallennutzungspauschale Winter | 60 € |
Sommer- / Winter-Hockeypauschalen für Kinder bis 6 Jahren jeweils | 30 € |
Erwachsener /Elternmitgliedschaft passiv, kein Spartenbeitrag | 80 € |
Firmenmitglied 1-10 PMitarbeiter | - 20 % |
Firmenmitglied mehr als 10-20 PMitarbeiter | - 20 % |
Tageskarte Erwachsener Gast | 15 € |
Tageskarte Kind Gast | 5 € |
Tageskarte passives Mitglied Gast | 10 € |
Erläuterungen:
- Der Mitgliedsbeitrag wird im Februar eingezogen. Auf Antrag kann der Mitgliedsbeitrag auch halbjährlich, d.h. im Januar und im Juli, gegen eine zusätzliche Gebühr von 10 € eingezogen werden. Der Antrag hierzu ist bis zum 31.12. des Vorjahres einzureichen.
- Die Sommer- und Winter-Hockeypauschalen werden jährlich zum 20.04. (Sommer) bzw. 20.10. (Winter) eines jeden Jahres eingezogen.
- Abbuchungen erfolgen jeweils zum 20. eines Monats. Sollte dieser Tag auf ein Wochenende oder Feiertag fallen, erfolgt die Abbuchung am nächstfolgenden Werktag.
- Eheähnliche Lebensgemeinschaften und deren Kinder mit gleichem Wohnsitz, werden mit Ehen und Familien gleichgestellt. Der Nachweis muss durch Meldebescheinigung erfolgen. Voraussetzung dieser Gleichstellung ist aus technischen Gründen ein gemeinsamer Bankeinzug.
- Der Beitrag für Studenten und Personen in Ausbildung gilt maximal bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Ein geeigneter Nachweis zur Erfüllung der Voraussetzung ist der Geschäftsstelle bis zum 31.01. des jeweiligen Kalenderjahres eigenverantwortlich einzureichen.
- Die Firmenmitgliedschaft kann nur von Unternehmen in Anspruch genommen werden, welche sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter beschäftigen. Der Mitarbeiter hat einen schriftlichen Nachweis zu erbringen. (Sozialversicherungsnachweis o.ä.) Das Unternehmen zahlt stets die Grundbeiträge für 0-10 oder 11-20 Mitarbeiter. Der Mitarbeiter zahlt keinen Grundbeitrag und erhält den Nachlass auf die Spartenbeiträge. Weitere Varianten können mit dem Vorstand besprochen und vereinbart werden.
- Gemäß Antrag in der Mitgliederversammlung vom 14. Juni 2023 und Beschluss des Vorstandes vom 16.11.2023 wird für Jugendliche Mitglieder bis zum 18. Lebensjahr, bei denen nicht mindestens ein Elternteil ebenfalls Clubmitglied ist, die (passive) Mitgliedschaft mindestens eines Elternteils ab 01.01.2024 gefordert.
Sonderregelungen:
- Ab dem 3. Kind einer Familie reduziert sich der Jahresbeitrag des 3. Kindes und jedes weiteren Kindes auf die Hälfte.
- Schüler, die sich für mehr als 3 Monate als Gastschüler im Ausland aufhalten, erhalten den Beitrag für die Dauer des Aufenthalts nach Monatsabrechnung im nächsten Beitragsjahr gutgeschrieben.
- Schüler, Studenten, Auszubildende mit einem entfernt liegenden Zweitwohnsitz, zahlen in der Sparte Hockey ein Drittel des Jahresbeitrags. Über jeden Einzelfall entscheidet der Spartenleiter.
- Neu 14.04.2016: Ein Sonderkündigungsrecht besteht im 1. Jahr ihrer Anmeldung, vierteljährlich, mit einer monatlichen Kündigungsfrist für alle Erstmitglieder bis zur Vollendung des 9. Lebensjahres.
- Die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen erfolgt nur bei gleichzeitiger Aufnahme mindestens eines passiven Elternteils ab dem 01.01.2024.
- Auf Beschluss des geschäftführenden Vorstandes können in einzelnen Jahren oder in begründeten Ausnahmefällen Schnupperkonditionen gewärht werden.